Würzburger Synode
Mit der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (1971–75) wollten die deutschen Bischöfe die Umsetzung des Zweiten Vatikanischen Konzils fördern. Der „Beschluß Dienste und Ämter“ würdigt die Tätigkeit von Laien in der Kirche:
„Durch Taufe und Firmung nimmt jeder Christ teil an der Sendung Jesu Christi. Jedem gibt der Geist seine Gabe und Sendung zur „Auferbauung“ der Kirche Jesu Christi in der Welt. Alle bilden das eine priesterliche Volk Gottes, das berufen ist, das Heilswerk Jesu Christi in den konkreten menschlichen und gesellschaftlichen Situationen zu vergegenwärtigen.“ (3.1.1.)
Wie das Konzil begreift die Synode die Rolle hauptamtlich tätiger Laien als einen Dienst, der aus der Sendung aller Laien erwächst, aber von ihr verschieden ist:
„Von der jedem Christen unmittelbar durch Taufe und Firmung gegebenen Sendung sind die pastoralen Dienste im engeren Sinn zu unterscheiden. In ihnen nehmen Laien, von den Bischöfen ausdrücklich beauftragt, in bestimmten Sachbereichen am amtlichen Auftrag der Kirche teil.“ (3.1.2.)
Man sah die rasante Entwicklung in der Aufbruchszeit nach dem Konzil:
„Die haupt- und nebenberufliche Mitarbeit von Laien im pastoralen Dienst der Gemeinde hat sich erst in jüngster Zeit herausgebildet und bereits eine unersetzliche Bedeutung erlangt.“ (3.3.1.)
In erster Linie im Blick ist die Pfarrei, die grundlegende Organisationseinheit der Kirche. Die Menschen in den Pfarreien sollen zu ihrem eigenen pastoralen Dienst befähigt werden. Die hauptamtlichen Laien sollen die Pastoral der Pfarreimitglieder also ermöglichen und lebendig halten, nicht sie ersetzen:
„Sie sollen die Gemeinde, einzelne Gruppen und ehrenamtliche Mitarbeiter zu ihrem pastoralen Dienst anregen und befähigen. Durch den Aufbau und die Betreuung von Gruppen, Kreisen, Basisgemeinschaften u. ä. tragen sie zum Aufbau und zur Verlebendigung der Gemeinden bei.“ (3.3.1.)
Für die Synode kommt aber auch in den Blick, dass es neben der pfarreilichen Arbeit auch viele andere Einsatzfelder gibt, die wir heute „kategoriale Dienste“ nennen:
„Einsatzfelder für Laien im hauptberuflichen pastoralen Dienst liegen außer in bestimmten Sach- und Teilbereichen der pastoralen Gemeindearbeit auch auf der Ebene des Dekanats, der Region und der Diözese. Berufliche Aufstiegschancen müssen geboten werden.“ (3.3.1.)
Der zu den Synodenbeschlüssen gehörige einführende Abschnitt „Die pastoralen Dienste in der Gemeinde“ von Prof. Dr. Walter Kasper enthält in Abschnitt III.2. eine historische und theologische Einordnung unseres Berufes, hier noch unter der Bezeichnung „Pastoralassistent“. Interessanterweise ist der Abschnitt III insgesamt mit „Heiße Eisen“ überschrieben.
„Das Berufsprofil, das die Synode vom Pastoralassistenten entwirft, geht darum aus von bestimmten Sachbereichen, in denen der Pastoralassistent im besonderen Auftrag des Bischofs und insofern in der Teilhabe am kirchlichen Amt tätig ist. Solche Sachbereiche sind der soziale und caritative Bereich, der Bereich der Verkündigung, besonders Religionsunterricht und Gemeindekatechese und einzelne liturgische Dienste. [...] Dieser Ansatz hat auch den Vorteil, daß er dem Pastoralassistenten eine eigenständige Verantwortung (Sachautorität) gibt und ihn nicht mehr oder weniger auf die niedersten Ränge des Klerus verweist.“ (III.2.)
Kasper ermutigt am Ende seiner Ausführungen zum Ausprobieren und Erproben:
„Nachdem durch die Synode eine erste prinzipielle Klärung erfolgt ist, muß zuerst der lebendigen Entwicklung und praktischen Erprobung Raum gegeben werden. Konkret wird die weitere Ausgestaltung von der Entwicklung im Priesternachwuchs abhängen.“ (III.2.)
Kasper hatte im Blick, dass bei sinkenden Priesterzahlen theologisch ebenso wie Priester ausgebildete Pastoralreferenten in die Bresche springen könnten, als viri probati. Er räumt allerdings ein, dass „jede Prognose unmöglich“ sei. Die Zahlen beim Priesternachwuchs sinken seit der Niederschrift seiner Ausführungen 1976 beständig. Aber in den letzten Jahren gibt es auch immer weniger Theologiestudenten, die sich für den Beruf des Pastoralreferenten entscheiden. Insofern gilt eine einfache Gleichung wie „Weniger Priester – Mehr Pastoralreferenten“ heute nicht mehr.